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Schufa-Klausel

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, ein Auto leasen oder ein Handy kaufen wollen, präsentiert man Ihnen in den Formularen meist die so genannte Schufa-Klausel, mit der Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa einverstanden erklären.
 
Meist unterzeichnet man diese mehr oder weniger gedankenlos.
 

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Sie müssen aber dieser Klausel nicht zustimmen und können Sie aus einem Vertrag streichen. Das birgt allerdings die Gefahr, dass Sie beispielsweise einen Kredit oder ein Handy nicht bekommen. Wenn Sie die Schufa-Klausel im Kontoeröffnungsantrag streichen, kann das u. a. auch dazu führen, dass einige Dienstleistungen des Kontos (Überziehungskredit, EC-Karte, Eurocard oder Kundenkarte) ausgeschlossen werden. Vorausgesetzt das man überhaupt ein Konto für Sie eröffnet (derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto, lediglich eine Empfehlung des ZKA, ein Girokonto für jedermann einzurichten.Auch Schufa-Einträge sollen demzufolge kein Grund mehr sein, die Kontoeröffnung zu verweigern).
 
Mit anderen Worten: Sie können zwar Ihr Recht geltend machen, dies wird Ihnen aber dann auch negativ und zum Nachteil ausgelegt!

 

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Jeden Tag Reicher

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