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Welche Daten verarbeitet die Schufa?

Die Schufa selbst erhebt keine Daten, insbesondere führt sie keine Recherchen durch. Sie ist eine reine Datensammelstelle und verlässt sich ganz und gar auf die Angaben ihrer Vertragspartner.

Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Die meisten der Informationen stammen von den ca. 5.000 Vertragspartnern wie zum Beispiel Banken, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger.
Darüber hinaus werden Informationen (hierzu gehören zum Beispiel die Eidesstattliche Versicherung, der Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung eines Konkursverfahrens) aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte und amtlichen Bekanntmachungen von der Schufa bezogen.
  

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Die Vertragspartner übermitteln der Schufa Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Beendigung sowie die vertragsgemäße Abwicklung der kreditorischen Leistung.
In die Übermittlung dieser Daten muss der Kunde schriftlich einwilligen (siehe Schufa-Klausel).
Er unterschreibt hierzu die so genannte Schufa-Klausel, andere Auskunfteien verwenden ähnliche Klauseln.
Zieht der Kunde seine erteilte Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa zurück, so dürfen von diesem Zeitpunkt an keine weiteren Meldungen mehr über die vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsverbindung an die Schufa erfolgen. Dies gilt bei Kreditinstituten auch für Meldungen von Abwicklungsdaten, da jetzt die Befreiung vom Bankgeheimnis nicht mehr gegeben ist.
Gerade Handels- und Wirtschaftsauskunfteien dürfen solche so genannten „Positivdaten“ - also Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben - nur mit Einwilligung der Betroffenen sammeln, speichern und weitergeben.

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Die Vertragspartner übermitteln an die Schufa aber auch Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, zum Beispiel:
  • geplatzte Handyrechnungen,
  •  zu viele Bestellungen beim Versandhandel,
  • Privatinsolvenz (fast drei Millionen Haushalte in Deutschland können laut Schufa ihre Schulden nicht mehr bezahlen)
  • Konten- oder Kreditkartenmissbrauch,
  • Forderungsbetrag nach Kündigung,
  • Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.
Die Übermittlung dieser Daten ist unabhängig von einer Einwilligung des Kunden.
Sie richtet sich nach §28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz und ist dann erlaubt, wenn sie „zur Wahrung berechtigter Interessen“ eines Vertragspartners der Schufa erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein „schutzwürdiges Interesse“ am Ausschluss der Übermittlung hat.
Beruht das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit, so wird die Interessenabwägung in der Regel dazu führen, dass die betreffenden Daten übermittelt werden dürfen. Das heißt, im Zweifelsfall entscheidet man also gegen Sie!

 

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Was ist das Gefährliche an der Schufa?

Zunächst einmal:
In den allermeisten Fällen wissen die Verbraucher gar nicht, welche Daten die Schufa über sie gespeichert hat. Bei 65 Millionen gespeicherten Personen und „nur“ 1,3 Millionen erteilten Eigenauskünften scheinen die Verbraucher kein besonderes Interesse daran zu haben zu wissen, was andere über sie wissen – ob richtig oder falsch.
Meist tritt das Problem erst dann auf, wenn es möglicherweise zu spät ist:
  • Ein Kredit wird gekündigt oder nicht erteilt.
  • Eine Bank weigert sich, ein Konto zu eröffnen.
  • Man bekommt keinen Handy-Vertrag.
  • Ein Versandhaus liefert nicht gegen Rechnung usw.
In vielen dieser Fälle waren dann die von der Schufa erteilten Auskünfte nicht positiv,
aber selbst wenn keine negativen Merkmale vermerkt sind, können die bei der Schufa gespeicherten Daten z.B. zur Ablehnung eines Kreditantrages führen, ganz allein deshalb, weil das Unternehmen die Daten entsprechend „interpretiert“
So erhielt Heike S. etwa trotz guter Bonität und gutem Schufa-Score keinen Kleinkredit, weil das entsprechende Kreditinstitut die Anzahl der insgesamt eingetragenen Daten, Girokonten, Kreditkarte, Konto beim Versandhaus usw. negativ interpretierte.
 
Und genau darin liegt das Problem.
Ihre von der Schufa weitergegebenen Daten werden von Dritten „interpretiert“ und gewertet – ohne Ihr Zutun, ohne von Ihnen eine Stellungnahme und ggf. eine Erklärung einzufordern.
 
Außerdem bleibt es natürlich bei insgesamt weit über 400 Millionen Eintragungen nicht aus, dass auch völlig unzutreffende und veraltete Datensätze in den Unterlagen der Schufa gespeichert sind. Unter dem Motto "Auch Computer können irren" räumt sogar die Schufa selbst ein, dass sie nicht unfehlbar ist und es "schon mal zu einem Fehler kommen kann".
 
Wenn dann der fest eingeplante Kredit aus heiterem Himmel abgelehnt wird, der Mietvertrag nicht zustande kommt oder die dringend benötigte Warenlieferung ausbleibt, dann klingt diese beschönigende Formulierung in den Ohren der Betroffenen jedoch eher zynisch als selbstkritisch. Schlimmer noch: In vielen Fällen sind die Betroffenen sich gar nicht darüber im Klaren, dass Ablehnungen etwas mit negativen Bonitätsauskünften zu tun haben.
 

 

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